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Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Motorradhaus StuteHengst GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen

Stand 06/2018

NEUFAHRZEUG-VERKAUFSBEDINGUNGEN

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Preise

Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Käufer durch Erklärung in Textform binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis.

III. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seixnes gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Über-schreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet
werden.

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 323BGB) vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebs-unfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

6. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

VIII. Haftung für sonstige Schäden

1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regel-mäßigen Verjährungsfrist.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohn-sitz als Gerichtsstand.

X. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen

Stand 06/2018

GEBRAUCHTFAHRZEUG-VERKAUFSBEDINGUNGEN

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen desKäufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.

Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VII. Haftung für sonstige Schäden

1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

VIII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

IX. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Als Kfz-Meisterbetrieb können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - eine für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz- Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Waren (AGB)

§ 1 Geltungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren. Diese gelten nur gegenüber volljährigen, geschäftsfähigen Verbrauchern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, gegenüber Unternehmern im In- und Ausland sowie juristischen Personen.
§ 2 Preise / Versandkosten / Zahlungsbedingungen/Vorkasse bei Neukunden
1. Sämtliche Preise enthalten die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten.
2. Der Kaufpreis ist mit Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Preisnachlässe bedürfen besonderer Vereinbarung.
§ 3 Rücktrittsrecht mangels vertragsgemäßer Belieferung
Wir sind berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn wir die zu liefernde Ware nicht, nicht in vertragsgemäßem Zustand und / oder nicht rechtzeitig trotz eines abgeschlossenen konkreten Deckungsgeschäfts erhalten, wir dies nicht zu vertreten haben und daher unsere Vertragspflichten nicht erfüllen können. Sind diese Voraussetzungen gegeben, werden wir Sie unverzüglich hierüber unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung / Zuvielzahlung unverzüglich erstatten.
§ 4 Gewährleistung / Mängel
Ist der Käufer Unternehmer, Kaufmann oder eine juristische Person, gilt Folgendes:
1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht
- für Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
- für Mängel an einem Bauwerk und / oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
- wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
- wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
- für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang.
- für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;
2. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.
3. Die Nacherfüllung wird an unserem Geschäftssitz vorgenommen. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
5. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vor.
§ 6 Gerichtsstand, Sonstiges
1. Sofern der Kunde Kaufmann, Unternehmer oder eine juristische Person ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag unser Geschäftssitz.
3. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietfahrzeuge

MIETBEDINGUNGEN STUTEHENGST GMBH

MIETVERTRAG
Ihr Mietvertrag ist das Dokument, das Sie bei Abholung Ihres Fahrzeugs unterschreiben (es trägt normalerweise die Überschrift „Mietvertrag“. Es enthält eine Zusammenfassung Ihrer Anmietung (z.B. Dauer, in Anspruch genommene Dienstleistungen und die geschätzten Mietgebühren, die zu zahlen sind). Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass diese Angaben korrekt sind und erklären Ihr Einverständnis mit diesen Mietbedingungen.

Der Mietvertrag wird zwischen der Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH und dem Mieter geschlossen.

VERANTWORTUNG
Unsere: Wir sind lhnen gegenüber dafür verantwortlich, das Fahrzeug in gutem Gesamt– und Betriebszustand bereitzustellen und im Pannenfall ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Wir haften lhnen gegenüber für Tod oder Personenschäden, die durch unser Handeln oder Unterlassen entstehen. Wir haften nicht für andere Verluste, die aus Ihrer Anmietung entstehen könnten, es sei denn, sie sind ein direktes und vorhersehbares Ergebnis unseres fahrlässigen Handelns oder Verstoßes gegen diese Mietbedingungen. In diesem Fall haften wir nicht für Verlust durch entgangenen Gewinn oder entgangene Möglichkeiten.
Ihre: Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie das Fahrzeug gemäß den Bedingungen des vorliegenden Mietvertrags nutzen, behandeln und zurückgeben.

Bitte lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig durch, damit Sie lhre Verpflichtungen genau kennen.

STREITFÄLLE
Unser Ziel ist es, Streitigkeiten stets gütlich beizulegen.
Wenn wir Streitigkeiten nicht gütlich beilegen können, gilt der Rechtsstand des Firmensitzes des Vermieters. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrags nach geltendem Recht rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, gilt sie als gestrichen. Die übrigen Bestimmungen dieses Mietvertrags bleiben jedoch vollständig in Kraft.

DATENSCHUTZ
Wenn Sie von uns ein Fahrzeug mieten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir lhre personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzgrundsätzen von StuteHengst verarbeiten.

WICHTIG
Sie sind uns gegenüber verantwortlich, wenn das Fahrzeug verspätet zurückgegeben wird, abhanden kommt oder beschädigt wird, sowie für Bußgelder für Verkehrsverstöße und andere Gebühren, die während der Anmietung entstehen.

ABHOLUNG

GEBÜHREN
Ihr Mietvertrag führt alle Gebühren auf, die bei Mietbeginn vereinbart wurden und Ihr Einverständnis, diese und andere Gebühren, die bis zum Ende anfallen, zu bezahlen.
FAHRZEUG
Definition: Unter ”Fahrzeug“ ist im vorliegenden Mietvertrag das Fahrzeug zu verstehen, dass wir Ihnen vermieten (ggf. einschließlich eines Ersatzfahrzeugs), sowie alle Teile und Zubehörartikel, die zum Fahrzeug gehören und zusätzliche von uns bereitgestellte Ausrüstungsteile, Beispielsweise Navigationsgeräte.
Zustand: Es ist wichtig, dass Sie den Zustand des Fahrzeugs bei Anmietung und Rückgabe prüfen. Wir vermerken festgestellte Schäden bei Anmietung in unserem Fahzeugübergabeprotokoll/ Hand–Over Sheet.
Sorgfalt: Sie sind dafür verantwortlich, mit dem Fahrzeug sorgfältig umzugehen und die Risiken für Pannen und Schäden zu vermeiden, indem Sie unsere (untenstehenden) Mieteinschränkungen beachten. Sie müssen auch sicherstellen, dass Sie den richtigen Kraftstoff verwenden, Reifen, Ölstand und andere Flüssigkeiten prüfen und ggf. nachfüllen.
Tankoptionen: Das Fahrzeug wird Ihnen vollgetankt zur Verfügung gestellt. Sie müssen das Fahrzeug entweder mit einem vollen Tank zurückgeben oder für den zusätzlich benötigten Kraftstoff bei Rückgabe zahlen, einschließlich einer Betankungsgebühr, um den Komfort in Anspruch zu nehmen, dass wir den Tank für Sie auffüllen.


WICHTIG
Sie sind dafür verantwortlich, das Fahrzeug in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem wir es Ihnen bereitgestellt haben, vorbehaltlich vertragsgemäßer Abnutzung. Sie sind uns gegenüber für jeden zusätzlichen Schaden, der bei der Rückgabe festgestellt wird, im gesetzlich geltenden Umfang verantwortlich.

MIETEINSCHRÄNKUNGEN
Nutzung: Das Fahrzeug ist unser Eigentum, und Sie dürfen es nicht untervermieten, übertragen oder verkaufen. Sie dürfen das Fahrzeug unter den folgenden Umständen nicht benutzen:
um Personen gegen Entgelt zu befördern (z.B. als Taxi oder Car Sharing Arrangement oder ähnliches)
abseits von Straßen oder auf Straßen, die für das Fahrzeug ungeeignet sind (einschließlich Rennstrecken)
bei Überladung mit Passagieren und/oder Gepäck
um Fahrzeuge, Anhänger oder sonstige Objekte abzuschleppen oder anzuschieben (ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis
um irgendetwas zu befördern, was das Fahrzeug beschädigen könnte (einschließlich explosions– oder feuergefährlicher Substanzen) und/oder die erneute Vermietung des Fahrzeugs durch uns verzögern könnte (aufgrund des Zustandes oder Geruchs)
um Ladung gegen Entgelt zu befördern
um an einem Rennen, einer Rallye oder einem sonstigen Wettbewerb teilzunehmen
in verbotenen Bereichen, einschließlich Flughafen – Vorfeldstraßen und ähnlichen Bereichen
bei Nutzung entgegen den Verkehrs– oder sonstigen Vorschriften für jegliche illegalen Zwecke

Berechtigte Fahrer
Nur der Mieter oder eine andere von uns dazu berechtigte Person darf das Fahrzeug fahren, jedoch nur dann, wenn die betreffende Person nicht übermüdet ist und nicht unter dem Einfluss einer Substanz steht, die das Bewusstsein oder die Reaktionsfähigkeit der Person beeinträchtigt, wie Alkohol, Drogen oder bestimmte Medikamente.

WICHTIG
Wenn Sie diese Mieteinschränkungen nicht einhalten:
haften Sie für alle Schäden, Verluste und Kosten, die uns als Folge entstehen
verlieren Sie ggf. den von Ihnen gewählten Versicherungs– oder Haftungsbegrenzungsschutz
können wir diesen Mietvertrag außerordentlich kündigen und das Fahrzeug jederzeit auf Ihre Kosten wieder an uns nehmen

WÄHREND DER ANMIETUNG

STRAFGEBÜHREN, MAUT UND ANDERE GEBÜHREN
Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Bußgelder, Mautgebühren, Straßenbenutzungsgebühren und anderer ähnlicher Gebühren (einschließlich Parkgebühren bzw. Parkstrafgebühren), die während der Anmietung entstehen. Die Zahlungsaufforderungen werden in manchen Fällen an uns gesendet. Wir werden die Gebühren zahlen und dann durch Sie erstatten lassen. Möglicherweise werden wir auch aufgefordert, der zuständigen Behörde Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Die Behörde wendet sich dann direkt an Sie.

UNFÄLLE
Im Falle eines Unfalls verpflichten Sie sich zur Zusammenarbeit mit uns und unseren Versicherern bei der Untersuchung oder sich ergebenden Rechtsstreiten. Darüber hinaus müssen Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Bitte beachten Sie: Sie müssen in jedem Fall die StuteHengst GmbH informieren, wenn ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich der Polizei, falls jemand verletzt oder ein Schaden am Eigentum Dritter verursacht wurde.
Geben Sie keine Schuld zu: Schreiben Sie lediglich die Namen und Adressen aller Beteiligten auf, einschließlich Zeugen, und sammeln Sie die auf dem Polizeibericht anzugebenen Informationen.

WICHTIG
Zusätzlich zu dem Bußgeld oder den Gebühren, die Ihnen entstehen, berechnen wir Ihnen ggf. auch eine Bearbeitungsgebühr, um uns die Bearbeitungszeit und –kosten erstatten zu lassen.

WICHTIG
Wenn Sie sich bei einem Unfall nicht an diese Anweisungen halten, können Ihre etwaigen Haftungsbeschränkungen nichtig sein.

SCHADEN UND DIEBSTAHL
Verantwortung
Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs während Ihrer Miete sind Sie für sämtliche Verluste und Kosten verantwortlich, die uns entstehen bis zum vollen Wert des Fahrzeugs, es sei denn der Verlust oder Schaden wurde durch uns verschuldet oder sie wurden uns durch eine Drittpartei oder deren Versicherer erstattet.
Sicherheit
Sie sind für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich und müssen versuchen, das Risiko von Diebstahl oder Vandalismus durch Parken an einem sicheren Ort auf ein Minimum zu reduzieren
Diebstahl
Wird das Fahrzeug gestohlen, müssen Sie die Polizei benachrichtigen, so bald wie möglich die Notfallnummer anrufen und einen Unfallbericht ausfüllen (siehe Anweisungen zur Vorgehensweise bei Unfällen weiter oben). Sie müssen nachweisen können, dass Sie die angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, indem Sie uns die Schlüssel aushändigen. Andernfalls werden die anwendbaren Haftungsbeschränkungen unwirksam.

WICHTIG
Ihre Haftung uns gegenüber kann (unter anderem) Folgendes beinhalten:
Reparaturkosten – entgangene Mieteinkünfte
Abschlepp– und Lagerungskosten
Wertverluste des Fahrzeugs
eine Bearbeitungsgebühr, welche unsere Kosten für die Bearbeitung dieser Angelegenheit und damit verbundener Ansprüche deckt
WICHTIG
Wenn Sie die Bedingungen dieses Mietvertrags verletzen, oder wenn der Verlust oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde, werden unsere Versicherungen und Haftungsbegrenzungen in dem von den geltenden Gesetzen erlaubten Umfang unwirksam. Unsere Haftungsbegrenzungen können auch unwirksam werden, wenn der Verlust oder Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ihnen oder einem berechtigten Fahrer verursacht wurde.


FAHRZEUGRÜCKGABE

VERFAHRENSWEISE
Anforderungen
Sie müssen das Fahrzeug zur im Mietvertrag angegebenen Zeit zurückgeben, es sei denn, es wurde etwas anderes mit uns vereinbart, oder es können zusätzliche Gebühren fällig werden (siehe Abweichungen unten).
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten
Mit unserer vorherigen Erlaubnis können Sie das Fahrzeug außerhalb der regulären Öffnungszeiten zurückgeben. In diesem Falle müssen Sie Folgendes beachten:
Parken: Schließen Sie das Fahrzeug ab und parken es auf unserem beschriebenen Parkplatz.
Schlüssel: Händigen Sie die Schlüssel an niemanden aus, wenn Sie das Fahrzeug parken, auch nicht an vermeintliche Mitarbeiter, sondern werfen Sie sie und die Beschreibung des Abstellorts in die Schlüsselbox ein.


ABWEICHUNGEN
Änderung von Rückgabezeit
Wenn Sie die Rückgabezeit oder den Rückgabeort ändern möchten oder eine Abholung des Fahrzeugs durch uns wünschen, so rufen Sie die StuteHengst GmbH an. Über Änderungen an der vereinbarten Rückgaberegelung entscheiden wir nach eigenem Ermessen, und es können zusätzliche Gebühren berechnet werden.

Verspätete Abgabe
lhre Mietgebühren werden in der Regel (abhängig vom gewählten Tarif, bitte prüfen Sie hierzu Ihren Mietvertrag) auf der Grundlage von 24–Stunden–Zeiträumen ab der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit berechnet. Wenn Sie das Fahrzeug verspätet zurückgeben und/oder ein neuer 24–Stunden–Zeitraum beginnt, wird Ihnen (unabhängig vom gewählten Tarif) dieser und jeder darauf folgende 24–Stunden–Zeitraum, der vor Rückgabe beginnt, zu einem aktuellen Standardmietpreis in Rechnung gestellt.
GEBÜHREN
Bitte beachten Sie: Wir überprüfen das Fahrzeug bei Abgabe und fügen ggf. zusätzliche Gebühren, die durch Ihre Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind, wie z.B. für Kraftstoff, Fahrzeugzustand/Schäden und vorzeitige/verspätete Rückgabe, Ihrer Rechnung hinzu
Rechnung und Zahlung: Wir stellen Ihnen bei Rückgabe oder per E–Mail oder Post eine Rechnung aus. Wenn Sie Ihre Gebühren nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlen, können wir auf die ausstehenden Gebühren Zinsen in Höhe der geltenden gesetzlichen Handelszinsen berechnen.
WICHTIG
Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben, tragen Sie die volle Verantwortung für das Fahrzeug, bis wir es gefunden haben.

WICHTIG
Manche Gebühren können bei der Rückgabe nicht abschließend bestimmt werden, wie z.B. für größere Schäden oder ggf. für Bußgelder, die wir in Bezug auf Ihre Anmietung erhalten. Wir informieren Sie über solche Gebühren und fordern deren Zahlung, wenn diese feststehen.


ANHANG

ERKLÄRUNG DER GEBÜHREN

NUTZUNG DES FAHRZEUGS
Lokale Straßennutzungs– und Mautgebühren
Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Maut– und anderer ähnlicher Gebühren, die während der Anmietung entstehen.

Strafgebühren und Bußgelder
Sie sind verantwortlich für die vollständige Zahlung aller Bußgelder für Falschparken, Verkehrsverstöße oder andere Strafen, die Ihnen während der Anmietung entstehen.

Bearbeitungsgebühr für Strafgelder*
Eine Standardgebühr zur Erstattung der uns durch die Bearbeitung Ihrer Strafgebühren für Falschparken und anderer Verkehrsverstöße, sonstiger Verkehrsgebühren etc. entstandenen Kosten.

VORZEITIGE/ VERSPÄTETE RÜCKGABE
Gebühr für vorzeitige Rückgabe*
Wird fällig, wenn Sie Ihre Mietgebühren nicht im Voraus bezahlt haben, sich auf eine bestimmte Mietzeit verpflichtet haben und dann das Fahrzeug vorzeitig zurückgeben. Sie zahlen nur für die Tage, an denen Sie das Fahrzeug genutzt haben, aber wir behalten uns das Recht vor, diese Gebühr zu berechnen, als teilweise Kompensierung dafür, dass wir Ihr Fahrzeug nicht für den restlichen Zeitraum vermieten können, in dem es für Ihren Gebrauch reserviert war.

Zusätzliche Miettage
Bei einer verspäteten Rückgabe, wird Ihnen ggf. ein weiterer Miettag für jeden begonnenen 24–Stunden–Zeitraum im Anschluss an die Rückgabezeit berechnet. Im Falle eines Kurzzeittarifs, wird bei einer verspäteten Rückgabe der Tagestarif fällig. Die Mietgebühr richtet sich nach dem dann aktuellen Preis. Nach Ablauf der Rückgabezeit gewähren wir Ihnen jedoch eine Kulanzzeit von 29 Minuten, innerhalb derer Sie das Fahrzeug zurückgeben können.

Gebühr für verspätete Rückgabe*
Zusätzlich zur Berechnung von zusätzlichen Miettagen bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns das Recht vor, diese Gebühren zu erheben, um einen Teil der Kosten der zusätzlichen Arbeiten für das Auffinden einer Fahrzeugalternative, um unsere nächste Buchung Ihres Fahrzeugs zufriedenstellend zu ersetzen und der zusätzlichen Verwaltungsarbeiten, die durch die verspätete Rückgabe entstehen zu kompensieren

Die Berechnung aller Gebühren erfolgt auf der Basis unserer aktuellen Gebühren und vorbehaltlich der Endabrechnung am Ende Ihrer Mietzeit.

*Für Mietverhältnisse in Deutschland gilt diese Gebühr nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die betreffende Gebühr.

BETANKUNGSBEÜHREN

Betankungsgebühren
Sofern Sie das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben, werden wir den Tank für Sie füllen und Ihnen die angefallenen Kosten, inklusive einer Servicegebühr für unsere Dienstleistung berechnen.
Unsere Kosten beinhalten Kauf, Lagerung und Management unserer eigenen Kraftstoffvorräte oder die Betankung außerhalb unseres Betriebsgeländes sowie Personal– und Verwaltungskosten. Durch unsere Dienstleistung sparen Sie sich natürlich die Zeit eine Tankstelle vor Ort zu finden und die Betankung selbst vorzunehmen.
Die Betankungsgebühr für Ihre Miete wird wie folgt berechnet:
2 x wöchentlicher Tankstellenabgabepreis, wie er auf der Energie–Website der EU Kommission veröffentlicht ist.
Falls zutreffend, legen Sie eine Quittung als Nachweis der kürzlichen Betankung vor.

FÜHRERSCHEIN
Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Fahrer im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein und diesen bei der Anmietung vorlegen, vorausgesetzt dieser ist in lateinschier Schrift ausgestellt.
Alle Führerscheine der Europäischen Union ausgestellt wurden, werden akzeptiert.
Alle anderen Führerscheine, die in lateinischer Schrift ausgestellt sind, werden für die Anmietung akzeptiert. Es wird jedoch empfohlen, dennoch eine internationale Fahrererlaubnis mitzuführen, da Sie diese ggf. den Behörden vorzeigen müssen.
Mieter aus Nicht–EU–Staaten mit einem nicht in lateinischer Schrift ausgestellten Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw. ) müssen ihre nationale Fahrerlaubnis entweder mit einem internationalen Führerschein (IDP) oder mit einer Übersetzung ihrer nationalen Fahrererlaubnis durch die Botschaft/Konsulat oder einen international anerkannten Automobilclub (z.B. ADAC) ergänzen.
Die internationale Fahrererlaubnis übersetzt den nationalen Führerschein in verschiedene Sprachen und ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig

Der Fahrer muss für die folgenden Fahrzeuggruppen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A sein. Außerdem ist ein Mindestalter von 24 Jahren erforderlich:
Ducati XDiavel/ S
Panigale V4/S

HAFTPFLICHTDECKUNG
Die Kfz–Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und schützt Sie und andere berechtigte Fahrer gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Tod, Personenschaden oder Beschädigung des Eigentums anderer Personen, die während des Mietverhältnisses durch die Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.

KILOMETERPAUSCHALE
Wir haben die voraussichtlich gefahrenen Kilometer für die gesamte Anmietzeit kalkuliert.
Bei einer Überschreitung der im Vertrag festgelegten Kilometerbeschränkung, berechnen wir Ihnen 0,30 € pro überschrittenen Kilometer.

VERSICHERUNG UND HAFTUNGS-BESCHRÄNKUNGEN
Wir bieten Versicherungen und Haftungsbeschränkungen an, um die Hauptrisiken abzudecken, die Ihnen beim Fahren des Fahrzeugs entstehen. Diese sind ggf. in Ihrem Mietpreis enthalten oder sind als optionale Extras verfügbar. Die wichtigsten Punkte zu Schutz, Beschränkungen und Ausschlüssen sind nachfolgend zusammengefasst.

BESCHREIBUNG UND SCHUTZ
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IHRE HAFTUNG GEGENÜBER DRITTPARTEIEN (D.H. ANDEREN ALS StuteHengst)
Die Haftpflichtversicherung ist automatisch in der Mietgebühr enthalten. Sie:
Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für Haftung gegenüber Dritten.
Schützt Sie und andere berechtigte Fahrer gegen Ansprüche Dritter (einschließlich Ihrer Fahrzeuginsassen) aufgrund von Tod, Personenschaden oder Beschädigung des Eigentums anderer Personen, die während der Anmietung durch die Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden.

DIE WICHTIGSTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE
In dem unter geltendem Gesetz erlaubten Umfang werden Ihre Versicherung und Haftungsbeschränkungen unwirksam und schützen Sie nicht mehr, falls:
Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen – siehe insbesondere den Abschnitt Mieteinschränkungen der Mietbedingungen.
Der Verlust oder Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
Der Fahrer nicht von StuteHengst als Haupt– oder zusätzlicher Fahrer berechtigt wurde.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
IHRE HAFTUNG GEGENÜBER StuteHengst (FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES FAHRZEUGS)

Ihre Haftung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs kann sich ggf. bis zum vollen Wert des Fahrzeugs erstrecken.
Einige unserer Haftungsbeschränkungen sind ggf. bereits in Ihrem Mietpreis enthalten (überprüfen Sie Ihren Mietvertrag) und können einer Selbstbeteiligung unterliegen.
Zusätzlich zu den Beschränkungen, die im Abschnitt über die Haftpflichtversicherung oben aufgeführt sind, sind Ihre Haftungsbeschränkungen unwirksam – das bedeutet, dass Ihre Haftung uns gegenüber für Beschädigung oder Verlust nicht reduziert oder ausgeschlossen wird – falls Sie oder ein berechtigter Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln (z.B. in einer Weise handeln, die bekanntermaßen wahrscheinlich Schaden verursacht)
BESCHREIBUNG UND SCHUTZ
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR SCHÄDEN AM MIETFAHRZEUG
Eine Vollkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten und reduziert Ihre Haftung uns gegenüber auf die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung (in Ihrem Mietvertrag angegeben) und gilt für jeden Schadensfall, der auf andere Ursachen als Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus zurückzuführen ist.
Beispiele für Schäden, die durch die Vollkaskso abgedeckt sind:
Zusammenstoß mit einem festen oder beweglichen Gegenstand (z.B. Schäden, die bei einem Unfall entstehen).
Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.
Natürliche Ereignisse, wie Schnee, Hagel oder Steinschlag.
Feuer, verursacht durch einen Fahrzeugdefekt, einschließlich elektrischer Fehlfunktion, oder durch ein Feuer oder eine Explosion in der Umgebung, kriminelle oder terroristische Handlungen.
Schäden an Reifen, verursacht durch Objekte auf der Straße oder durch von der Straße hoch geschleuderte Objekte.

DIEBSTAHLSCHUTZ

Der Diebstahlschutz ist im Mietpreis enthalten und reduziert Ihre Haftung uns gegenüber auf die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung (in Ihrem Mietvertrag angegeben) und gilt für jeden Schadensfall, der auf andere Ursachen als Diebstahl, versuchten Diebstahl oder Vandalismus zurückzuführen ist.

Beispiele für Ereignisse, die abgedeckt sind:
Schäden durch Einbruch und Eindringen in das Fahrzeug.
Versuchter Diebstahl des Fahrzeugs oder seines Zubehörs (z.B. Navi)
Vandalismus (z.B. zerbrochener Spiegel).
Diebstahl des Fahrzeugs.

DIE WICHTIGSTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

Fahren bei unangemessenen Straßenverhältnissen:
Befahren einer Straße in schlechtem Zustand ohne angemessene Sorgfalt mit dem Ergebnis einer Beschädigung des Fahrwerks.
Fahren auf einem Strand mit Beschädigung durch Salzwasser und/ oder Sand.
Befahren von überfluteten Straßen mit Beschädigung des Motors.
Fahren des Fahrzeugs auf einer Rennstrecke.

Unangemessener Gebrauch des Fahrzeugs
Beispiele:
Betankung mit dem falschen Kraftstoff oder anderweitiges Kontaminieren des Kraftstoffes.
Beschädigung infolge von nicht beachtetem Warnlicht.
Beschädigung der Felge verursacht durch Fahren mit einem platten Reifen.
Anbringung von nicht autorisierten Objekten am Fahrzeug innen oder außen.
Beförderung von besonders schmutzigen oder geruchsintensiven Materialien, die zusätzliche Reinigungskosten verursachen.


Beteiligung an der Beschädigung / am Diebstahl des Fahrzeugs:
Beispiele:

Verlust des Fahrzeugs verursacht durch Nichtbenutzung der Diebstahlsicherung (falls vorhanden).
Verlust des Fahrzeugs, wenn Sie die Schlüssel nicht abgeben können.
Zusätzliche Einschränkungen:
Zubehör. Unsere Haftungsbeschränkungen erstrecken sich nicht auf von Ihnen gemietetes Zubehör (wie z. B. Navigationsgeräte). Bei Verlust oder Beschädigung von Zubehör aus irgendeinem Grund wird Ihnen der Ersatz des Zubehörs in Rechnung gestellt

BESCHÄDIGUNG DES FAHRZEUGS
Ihre Verantwortung bei Schäden am Fahrzeug ist im Abschnitt Schaden und Diebstahl des Mietvertrags aufgeführt. Diese Richtlinie legt dar, wie wir Schäden bewerten und berechnen und wie wir mit etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit bewerteten Schäden umgehen.

ÜBERPRÜFUNG DES FAHRZEUGS
Wir stellen eine Zusammenfassung von etwaigen Schäden im Fahrzeugübergabeprotokoll (Hand–Over Sheet) bei Anmietung zur Verfügung. Bitte überprüfen Sie das Fahrzeug, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind. Wir werden das Fahrzeug auch bei Abgabe inspizieren und etwaige neue Schäden in dem Übergabeprotokoll aufzeichnen, die über vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.
Zu Stoßzeiten sollten Sie 20–30 Minuten einplanen, um die Inspektion mit unseren Mitarbeitern durchzuführen und etwaige Schäden festzustellen. Wenn Sie keine Zeit dafür haben, werden etwaige neue Schäden in Ihrer Abwesenheit bewertet.

Verborgene Schäden: Manche Schäden sind bei der Inspektion bei Abgabe nicht offensichtlich, so wie Schäden an unzugänglichen Fahrzeugteilen (z.B. Motor, Kraftstofftank oder Kupplung) oder solche, die aufgrund von unvorteilhaften Licht– oder Wetterbedingungen verborgen sind. Falls wir solche Schäden finden, senden wir Ihnen die erforderlichen Nachweise zu, bevor wir Ihnen die Schäden in Rechnung stellen.

SCHADENSBEWERTUNG UND BERECHNUNG
Es gibt drei häufige Situationen:
i. Kleinerer Schaden – bei Rückgabe einvernehmlich festgestellt
Einfache Schäden, die wir bei Rückgabe einvernehmlich mit Ihnen feststellen, berechnen wir gemäß unserer Schadensmatrix (siehe unten) und führen die Kosten in unserer Endrechnung auf.
ii. Kleinerer Schäden – nicht einvernehmlich festgestellt, weil Sie nicht anwesend sind
Wenn Sie bei der Rückgabe nicht anwesend sind, aber der Schaden leicht zu evaluieren ist, werden unsere Mitarbeiter den Schaden auf Grundlage der Schadensmatrix bewerten, Sie per Post/ E–Mail benachrichtigen und Ihnen die Kosten in der Endrechnung berechnen. Unser Ziel ist es, dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der Mietzeit zu erledigen.

Vertragsgemäße Abnutzung
Dies bedeutet „normale Abnutzung durch vernünftigen Gebrauch“ und beinhaltet geringfügige Kratzer und Absplitterungen, kleine Dellen und normale Abnutzung der Reifenprofile.

Schadensmatrix
Unser Ziel ist es, mit Schäden schnell und praktisch umzugehen, indem wir unsere Schadensreparatur–Matrix verwenden.
Darin sind die unterschiedlichen Kosten für die Reparatur der häufigsten und kleineren Schäden aufgeführt, auf der Grundlage von Werkstattkosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen.

iii. Erheblicher Schaden
Falls der Schaden erheblich ist und nicht von der Schadensmatrix abgedeckt wird, beauftragen wir unsere Schadensgutachter mit der Bewertung. Sie werden Ihnen eine schriftliche Aufstellung der Schäden und Kosten mit Nachweisen schicken. Unser Ziel ist es, diese Bewertung innerhalb von 30–90 Tagen fertigzustellen.

Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilwiese unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich dem deutschen Recht.

Datenschutz
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine persönlichen Daten, sowie sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vom Vermieter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung kann jederzeit schriftlich oder per Email wiederrufen werden.

Datenerhebung, –verarbeitung und –nutzung
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Benutzers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und der Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH sowie an andere beauftragte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) erfolgen. Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber jeweiligen Behörden (z.B. Staatsanwaltschaft) besteht. Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des Mieters im Rahmen der Beantwortung von Fragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, sie sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z.B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zweck der Abrechnung, damit diese die angefallenen Gebühren und Kosten direkt gegenüber Mieter geltend machen kann.
Der Vermieter kann beim Mieter erhobene personenbezogene Daten auch zu Marktforschungs – und Werbezwecke im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.
Die auf Touren von Vertretern/Guide der Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH. Die Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Firma Motorradhaus StuteHengst GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen.


 

KFZ-REPARATURBEDINGUNGEN

(Kfz-Reparaturbedingungen – Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK))

I. Auftragserteilung

1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.

2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraus-sichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.

2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

III. Fertigstellung

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich be-zeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

IV. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.

3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Berechnung des Auftrages

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

Vl. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.

2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.


Vll. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

Vlll. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz- Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

IX. Haftung für sonstige Schäden

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

XI. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Außergerichtliche Streitbeilegung

1. Kfz-Schiedsstellen

a) Ist der Betrieb Mitglied einer örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag mit dessen Einverständnis oder der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


 

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